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Beschreibung

1. Das Gewinnspiel „digitale Rubbellose“ wird von der ROLLER GmbH & Co. KG, Willy-Brandt-Allee 72, 45891 Gelsenkirchen in Deutschland veranstaltet. Die Gewinnermittlung erfolgt durch die CH Couponing House GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 3b, 65205 Wiesbaden.

2. Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel sind die Mitarbeiter der ROLLER GmbH & Co. KG, der CH Couponing House GmbH und deren jeweiligen Angehörige ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind im Übrigen ausschließlich volljährige natürliche Personen.

3. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei einem Versuch technischer Manipulation kann die ROLLER GmbH & Co. KG Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

4. Das Gewinnspiel „digitale Rubbellose“ wird in der Zeit vom 16. Mai 2022 bis einschließlich zum 29. Mai 2022 durchgeführt.

5. Bei dem Gewinnspiel können täglich Wertcoupons mit folgenden Beträgen gewonnen werden:

  • 5,- EURO
  • 50,- EURO
  • 100,- EURO

Bei dem Gewinnspiel kann zudem täglich eine Geschenkkarte im Wert von 1.000,- EURO gewonnen werden.

6. Zu der Teilnahme an dem Gewinnspiel ist jede Person berechtigt, die während der Dauer des Gewinnspiels gemäß Ziffer 4. dieser Teilnahmebedingungen unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der Kontaktdaten mit Name, Vorname, Geburtsdatum und E-Mailadresse auf der Internetseite www.roller-gewinnspiel.de/rubbellose eingibt und nicht nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen von der Teilnahme ausgeschlossen ist.

7. Der Teilnehmer wird nach Angabe seiner Kontaktdaten aufgefordert 9 Felder frei zu rubbeln. Durch Zufallsgenerator kann bei drei identisch freigerubbelten Beträgen der freigerubbelte Betrag als Wertcoupon oder als Hauptgewinn in Form einer Geschenkkarte gewonnen werden. Das Rubbellos wird von der CH Couponing House GmbH programmiert. Unmittelbar dem nach Freirubbeln der Felder wird rechtlich unverbindlich angezeigt, ob der Teilnehmer gewonnen hat. Die Gewinnermittlung erfolgt dabei entweder durch Zufallsgenerator mit Hinterlegung eines Algorithmus durch die CH Couponing House GmbH, wobei derjenige Teilnehmer den Hauptgewinn gewinnt, der zeitlich zuerst die Übereinstimmung erzielt, oder durch winning moment, der ebenfalls von der CH Couponing House GmbH vorgegeben wird, wobei derjenige Teilnehmer den Haupt-gewinn gewinnt, der entweder den winning moment trifft oder sich unter sämtlichen Teilnehmern diesem am nächsten annähert. Jeder Teilnehmer darf nur einmal pro Tag teilnehmen.

8. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Die Wertcoupons werden dem Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung des Links zur Teilnahme an dem Gewinnspiel bis spätestens 16.06.2022, 23:59 Uhr welcher von CouponingHouse an den Gewinner versendet wird und nach erfolgreicher Verifizierung der Teilnehmerdaten durch CouponingHouse, per E-Mail zugesandt. Der Hauptgewinn über 1.000,00 EURO wird dem Gewinner als Geschenkkarte auf postalischem Weg zugeschickt.

9. Die Wertcoupons sind bis spätestens 19.06.2022 unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Mindesteinkaufswerte in allen ROLLER-Märkten sowie im Online-Shop unter www.roller.de einlösbar.

  • 5,- EURO Wertcoupon für 10,- EURO Mindesteinkauf
  • 50,- EURO Wertcoupon für 150,- EURO Mindesteinkauf
  • 100,- EURO Wertcoupon für 300,- EURO Mindesteinkauf

10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Mündliche Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

12. Auf das Gewinnspiel und dessen Abwicklung findet ebenso wie auf diese Teilnahmebedingungen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt anstelle der un-wirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


Tanja
Tanja | Deal eingestellt am 23.05.2022 06:30:55

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